ANDREAS DÜVEL BESTATTUNGEN

WAS IST EINE PATIENTENVERFÜGUNG?

Selbstbestimmung im Krankheitsfall

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Durch sie bringt ein einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck, dass er in bestimmten Krankheitssituationen eine bestimmte oder keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese im Ergebnis nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern. Wer eine Patientenverfügung schreibt, will in erster Linie der Medizin Grenzen setzen.

In der Regel äußert der Patient seinen Willen mündlich, im Gespräch mit dem Arzt. Schwierig wird es, wenn eine „normale“ Kommunikation mit dem Patienten nicht mehr möglich ist. Eine Patientenverfügung ist hier der richtige Weg, seinen Angehörigen und seinen Ärzten seinen Willen auch für den schlimmsten Fall mitzuteilen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Das Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht in §§ 1904 Abs. 2 und 1906 Abs. 5 BGB eine Vorsorgevollmacht vor. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Person Ihres besonderen Vertrauens zu benennen, die die Aufgaben eines oder einer Bevollmächtigten übernehmen kann, falls das nötig wird. Die Patientenverfügung ist aber unabhängig davon gültig.

Was ist die Aufgabe einer bevollmächtigten Person?

Eine bevollmächtigte Person hat die Aufgabe, Ihre Interessen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall zu vertreten. Sie sollten deshalb mit ihr über Ihre Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und das Zweitexemplar des Formulars erhalten. Beim Verfassen einer Patientenverfügung müssen Sie keine bestimmte Form beachten. Nur die Unterschrift dürfen Sie nicht vergessen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Es empfiehlt sich, den Text regelmäßig, zum Beispiel jährlich zu bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird. Auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister ist möglich.

 

 

 

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