WAS MUSS MAN IM TRAUERFALL BEACHTEN?
Im Trauerfall sind neben behördlichen Formalitäten auch weitere Erledigungen zu beachten. Sie können sich darauf verlassen, dass alle erforderlichen Formalitäten und Behördengänge professionell und zuverlässig von uns ausgeführt werden.
Bei einem Sterbefall zu Hause versuchen Sie bitte den Hausarzt oder behandelnden Arzt zu erreichen. Außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten rufen Sie bitte die Notrufnummer 112 an. Für die Ausstellung der Todesbescheinigung halten Sie bitte möglichst den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Die Todesbescheinigung muss bei dem Verstorbenen verbleiben, damit wir die Abholung durchführen können. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus kümmern wir uns um alles Weitere.
Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und die anschließenden Abmeldungen benötigen wir nachfolgende Unterlagen im Original:
Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienstammbuch
Geschiedene: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
Weitere wichtige Dokumente:
- Personalausweis
- Chipkarte der Krankenversicherung
- Graburkunde (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen
- Rentennummern
- Unterlagen zur Bestattungsvorsorge (falls vorhanden)
Wir übernehmen alle Abmeldungen und Behördengänge für Sie und Ihre Familie.
Wir sind unter der Telefonnummer (02 11) 55 36 90 Tag und Nacht für Sie erreichbar!
