DIE GRABARTEN
Die städtischen Friedhöfe verfügen über eine große Auswahl an verschiedenen Sarg- und Urnengräbern. Zu unterscheiden sind Wahl-, Reihen- und Gemeinschaftsgräber.
Das Wahlgrab – ein individuelles Grab
Das traditionelle
Grab für Särge und Urnen kann von den Hinterbliebenen individuell
gestaltet werden. Das betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen und
Kreuzen als auch die gärtnerische Pflege. In unterschiedlich großen
Gräbern kann daneben auch Platz für mehrere Verstorbene eingeplant
werden. Das individuelle Grab wird damit unter Umständen zu einem Ruheplatz
für ganze Familien, das über Generationen weitergeführt werden
kann. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab
erworben wird, liegt zwischen 25 und 30 Jahren und kann immer wieder verlängert
werden.
Das Reihengrab
In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Wie der Name schon aussagt, geht es der Reihe nach und es kann keine Grabstelle ausgesucht werden. Das Reihengrab ist gegenüber einem Wahlgrab in der Regel preisgünstiger. Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.
Rasengräber
Rasengräber
bieten sich beispielsweise an, wenn die Möglichkeit zur Grabpflege nicht
gegeben ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege
der Grabstelle. Eine Bepflanzung sowie Grablaternen oder Steckvasen sind
als Grabschmuck nicht zulässig. Die Ruhezeiten sind wie bei herkömmlichen
Erdgräbern in der Regel 20 Jahre. An der Beisetzung können die
Angehörigen teilnehmen und den Namen des Verstorbenen auf zentral gelegenen
Platten eingravieren lassen.
